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Was ändert sich mit dem neuen Wahlrecht? – Diskussionsveranstaltung
Bei der Kommunal- und Bürgerschaftswahl am 22. Mai 2011 wird das neue bremische Wahlrecht zum ersten mal angewendet.
Drei wichtige Änderungen gibt es:
- Man kann nicht nur Parteien wählen sondern auch Personen.
- Aus 1 mach 5: Statt wie bisher eine Stimme, hat jede Wählerin und jeder Wähler nun fünf Stimmen.
- Das Wahlalter wurde auf 16 Jahre abgesenkt.
Alle wichtigen Informationen zum neuen Wahlrecht werden Ihnen vom Amtsgerichtspräsidenten, Uwe Lissau, näher erläutert. Die Veranstaltung findet statt am Dienstag, den 12. April 2011 um 19.00 Uhr in der Aula der „theo“, Lutherstr. 7.
EDIT: Es war eine tolle Veranstaltung. Hier gibts die Bilder dazu: